SPRÖTZE
Stadtteil von Buchholz i.d.N.
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25.03.2023
Spötze räumt auf

Natur ohne Müll

Müll

25.02.2023
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Ende Februar
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copyright Gerd Ulrich
Die Verblichenen

 

Wegweiser an zentraler Kreuzung

Es vergeht keine Sitzung des Ortsrates, in der nicht über den Sprötzer Friedhof diskutiert wird.

Als eine Wildsau in der Nähe des Ortes gesichtet wurde, standen sofort Mittel für eine hochmoderne schweinefeindliche Umzäunung des Totenackers bereit.

Forderungen wie: “Es wurden auch schon Düsenjäger in der Nähe gesehen, wir brauchen eine flugzeugabsturzsichere Verbunkerung” wurden hingegen als Unfug abgetan.

Wie sehr die Verblichenen im Mittelpunkt des Sprötzer Dorflebens stehen, wird an dieser zentralen Wegweiserversammlung deutlich.

Dabei fällt mir die:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

ein. Dort findet man Passagen wie:

Die Wegweisung soll den ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer über ausreichend leistungsfähige Straßen zügig, sicher und kontinuierlich leiten.

Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

35 a) Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden. [...]

 

In einem Rundschreiben des Bundes-Verkehrsministeriums wird ausdrücklich auf "das rechtzeitige Erkennen, Lesen und Umsetzen" hingewiesen und dass eine "Überfrachtung" vermieden werden soll. (Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, RWB 2000)

Unverblichen

NEU ab November 2012:

Es geschehen noch (Verkehrs-) Zeichen und Wunder! (2. Mose 7,3)

Man hat sich der hoffnungslos umherirrenden Verkehrsteilnehmer(innen) erbarmt und die Verblichenen durch eine eine lesbare Variante ersetzt.

Leider immer noch nicht ganz vorschriftsmäßig.

Wir haben jetzt zwar weniger als sechs, aber noch mehr als drei Verkehrszeichen an einem Pfosten. (merkt bestimmt keiner)

Zur Verdeutlichung sind alle Schilder mit hochoffizieller Nummer gekennzeichnet.

  • Z418 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
  • Z419 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung
  • Z432 Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
  • Z437 Straßennamensschild