Sprötzer Klön
Hier beginnt der erfundene Teil dieses Webauftrittes
Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 27.04.07 (Az. 324 O 600/06) haftet ein Forenbetreiber grundsätzlich für sämtliche eingestellten Beiträge.
Nach dem neuen § 54 des Rundfunkstaatsvertrags handelt es sich bei einem Forum angeblich um ein journalistisch redaktionell gestaltetes Angebot, bei dem Nachrichten "vom Betreiber auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen sind".
Hiermit stelle ich ausdrücklich fest:
- Die unter "Sprötzer Klön" subsummierten Beiträge sind auf Inhalt geprüft worden. Ergebniss: sämtliche Beiträge verfügen über einen Inhalt.
- Herkunft: Wenn nicht anders angegeben > die Fantasie des Betreibers.
- Auf Wahrheitsgehalt wurde vorschriftsmäßig geprüft. Dieser tendiert bei eigenen Beiträgen gegen Null!.
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