Lärm am Sonnabend
Was suchen die Uniformträger denn hier in Sprötze?
Lärmsünder!
Wenn ruhesuchende Anwohner zum Telefonhörer greifen, sind die Beamten gezwungen, dem Quell der akustischen Belästigug nachzugehen.
Nun verdienen einige Sprötzer tatsächlich ihren Lebenunterhalt durch Arbeit, die zeitweise mit unvermeidbarem Krach verbunden ist.
Sogar am Sonnabend sind sie fleißig, denn der zählt (leider?) immer noch nicht zu den besonders geschützten Feiertagen.
Was wollen die Nachbarn aber jetzt erreichen, wenn sie die Polizei herzitieren?
Meinen sie, die Gesetzeshüter hätten nichts besseres zu tun, als unsere Steuergelder zu verbraten, indem sie völlig nutzlos in der Gegend rumgurken?
Oder denken sie, dass solche Einsätze die Motivation stärken, bei Anruf schnell und freundlich zu reagieren, anstatt mit dem Gedanken "bestimmt schon wieder so'n dusseliger Quark" , lustlos den Dienst zu versehen?
Daher also der dringende Appell:
Wenn Sie irgendwer oder -was ärgert, überlegen Sie dreimal, ob es wirklich sinnvoll ist, die Polizei mit diesem Thema zu beschäftigen, oder besser ein Gespräch mit dem Verursacher die geeignete Lösung sein könnte.
Auch das Internet kann mit Vorab-Infos hilfreich sein, den Lärm betreffend u.a. in diesem Artikel.
Zusammenfassend gelten für besonders laute Geräte und Maschinen - zum Beispiel Heckenscheren, Rasenmäher, Bohrer - an Sonn- und Feiertags ganztägige Ruhezeiten und an den anderen Tagen der Woche von 20 bis 7 Uhr. Schärfer sind die Regeln für den Einsatz von Freischneidern, Grastrimmern, Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern. Diese Maschinen dürfen werktags ausschließlich in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden (Ausnahmen für spezialgedämmte Geräte)