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01.07.2024
ENTWARNUNG! Keine Kfz im Naturschutzgebiet!
Neue Verordung zum Naturschutzgebiet ab 01.07.2024
KFZ-Paragraf wurde geändert!
Auf den Webseiten des Landkreises lagen die Entwürfe zur neuen Verordnung über das Naturschutzgebiet Brunsberg aus.Freudige Überraschung: Das NSG wird von 60 auf 131 ha vergrößert.
Auf den Seiten des LK wird festgestell:
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ergeben sich für das Gebiet strengere Regelungen als bisher.
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ergeben sich für das Gebiet strengere Regelungen als bisher.
Die folgende Bemerkungen bezogen sich auf den "Entwurf" der neuen Verordnung.
Dank Ihrer und unserer Einwendungen wurde der betreffende Paragraf überarbeitet.
Kfz-Verkehr ist nur noch für Anwohner und Gäste "Am kleinen Brunsberg" und vom Jugendheim erlaubt.
Dank Ihrer und unserer Einwendungen wurde der betreffende Paragraf überarbeitet.
Kfz-Verkehr ist nur noch für Anwohner und Gäste "Am kleinen Brunsberg" und vom Jugendheim erlaubt.
Fußfaule Besucher des Brunsbergs werden sich daran gewöhnen müssen, dass das Autofahren auf dem Brunsbergweg nur noch bis kurz vor dem Wasserspeicher erlaubt ist.
Für Interessierte: die neue Verordnung beim Landkreis Harburg (tritt heute in Kraft)
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<- ENTWURF (geändert) ->>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Bei näherem Durchlesen wurde deutlich, dass man nach Vorstellungen des Landkreises in Zukunft das NSG bequem mit dem Kraftfahrzeug durchkreuzen soll.
Wo heute noch das Parken oder Autofahren verboten ist, sollte das in Zukunft erlaubt werden.
Ausdrücklich wies die Naturschutzbehörde im Web darauf hin, dass sie die Landschaft "erfahrbar" machen will.
Ausdrücklich wies die Naturschutzbehörde im Web darauf hin, dass sie die Landschaft "erfahrbar" machen will.
So stand in der Begründung zum Entwurf:
Das Befahren des Gebietes sowie das Abstellen von Fahrzeugen, [...] ist [...] auf den dafür vorgesehenen, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Flächen erlaubt. Neben einer Beunruhigung im Gebiet sollen auf diese Weise Schäden an der Vegetation und Beeinträchtigungen der Lebensraumqualität verhindert werden.
Das Befahren des Gebietes sowie das Abstellen von Fahrzeugen, [...] ist [...] auf den dafür vorgesehenen, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Flächen erlaubt. Neben einer Beunruhigung im Gebiet sollen auf diese Weise Schäden an der Vegetation und Beeinträchtigungen der Lebensraumqualität verhindert werden.
Nun gibt es in dem Gebiet gar keine solche Straßen, Wege und Flächen.
Die Aufnahme in die Verordnung konnte also nur bedeuten, dass man solche Verkehrsflächen schaffen wollte.
Die Aufnahme in die Verordnung konnte also nur bedeuten, dass man solche Verkehrsflächen schaffen wollte.
Folgende Verbote sollten entfallen: 1. Anlegen von Straßen und Plätzen, 2. Kfz-Verkehr und Parken
Die neue Verordnung hätte also nicht mehr geschützt, sondern hätte mehr Störungen als die "veraltete" Regelung erlaubt.
Vielen Dank an alle, die mit Ihren Einwendungen geholfen haben, die Kfz aus dem NSG zu verbannen.
Der Ortsrat Sprötze hat seine Bedenken in interfraktionellen Sitzungen zusammengefasst. --> Download pdf
Formlos per Email an naturschutzgebiete@lkharburg.de
Formlos per Email an naturschutzgebiete@lkharburg.de