Sprötze
31.12.2023
Feuerwerk-Sperrzone
Verbot von Feuerwerk
in dieser Zone
Zum Schutz historischer und feuergefährdeter Gebäude hat die Stadt Buchholz Schutzzonen festgelegt.
- Radius 200 Meter um Reetdächer / brandempfindliche Gebäude
- Radius 200 Meter um Krankenhaus / Kinderheim / Alten- und Pflegeheime
- Radius 200 Meter um Kirchen
- Radius 200 Meter um Tankstellen
- In Landschaftsschutzgebieten
Grundlagen:
I
Gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden (hierzu gehören insbesondere Reetdachhäuser) oder Anlagen verboten.
II
Gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe L der Verordnung des Landkreises Harburg über das
Landschaftsschutzgebiet „Lohbergen, Höllental und angrenzende Flächen“ vom
29.04.1997 ist es verboten die Ruhe und die Erholung in Natur und Landschaft zu
beeinträchtigen.
I
Gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden (hierzu gehören insbesondere Reetdachhäuser) oder Anlagen verboten.
II
Gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe L der Verordnung des Landkreises Harburg über das
Landschaftsschutzgebiet „Lohbergen, Höllental und angrenzende Flächen“ vom
29.04.1997 ist es verboten die Ruhe und die Erholung in Natur und Landschaft zu
beeinträchtigen.
Nebenbei: Ich hatte mal "Brot statt Böller" probiert... mit miesem Ergebnis.
Das Zeugs lässt sich nur schlecht Anzünden und der Schweinkram auf der Straße ist unbeschreiblich.