Anlässlich der Einführung einer abknickenden Vorfahrt seien hier noch einmal die wichtigsten Regeln erläutert.
Seit August 2020 durch einen Kreisverkehr abgelöst.
Blinken
Das orange Auto muss blinken, da es abbiegt.
Leicht zu merken: Würde es nicht blinken, könnte Blau meinen , Orange führe geradeaus, würde selbst in die Kreuzung fahren... und bumm.
Andererseits darf beim Geradeausfahren nicht nach rechts geblinkt werden (doch, doch, das ist sehr beliebt). Grün könnte meinen, dass Orange zur Kirche will, fährt los... -->Beule.
Falsches Blinken kann teuer werden:
Bei abknickender Vorfahrt werden durch vorfahrtregelnde Verkehrszeichen zwei an einer Kreuzung/Einmündung zusammentreffende Straßen entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einem bevorrechtigten Straßenzug zusammengefasst. Wer ihr folgt, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei kann ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen, dass derjenige, der einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, auch die damit verbundene Richtungsänderung anzeigt. Wird diese Richtungsänderung nicht angezeigt, so haftet dieser Kfz-Führer für die Unfallfolgen überwiegend in Höhe von 70 Prozent.
Oberlandesgericht Rostock, Az.: 5 U 223/09
Vorfahrt auf den nicht bevorrechtigten Straßen
Die Vorfahrt auf der abknickenden Straße sollte kein Problem darstellen.
Wie sieht das aber bei den untergeordneten Straßen aus?
Hier darf Blau zuerst fahren, da es von rechts kommt.
Auf unser Dorf bezogen:
Vorfahrt hat der Verkehr aus dem "Wohngebiet, Tempo 30
Sprötzer Bahnhofstraße" vor der Kreisstraße 72 aus HoSe.
Fußgänger im Kreuzungsbereich
Hier entstehen gefährliche Situationen, weshalb in der alten Fassung der Verwaltungsvorschriften zu abknickenden Vorfahrten auch zwingend Absperrungen für die Fußgänger mit Ketten oder Stangen vorgeschrieben waren.
Eine derartige Vergitterung bleibt uns anscheinend erspart.
Für abbiegenden Verkehr gilt aber auf jeden Fall: "Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten".
Somit muss Orange die roten Fußgänger passieren lassen, Grün muss warten bis die grünen Fußgänger die Straße überquert haben.
Blau braucht keine besondere Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen.
Bitte liebe Passanten: Vertraut als Fußgänger nicht auf diese Regelung, mir ist kein Autofahrer bekannt, der sich daran hält.
Liebe Stadtverwaltung, sorgt hier für mehr Klarheit, damit nicht wieder mal die schwächsten im Verkehr das Nachsehen haben.
Dazu aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO):
3. Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z.B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer.
Wie man nach diesen Beispielen leicht sieht, trägt eine abknickende Vorfahrt nur selten zu größerer Verkehrssicherheit bei und zieht einen Rattenschwanz von Zusatzeinrichtungen nach sich.
Wem nützt die neue Regelung nun wirklich? Wenn man bedenkt, dass vom Bahnhof her nur ein geringes Verkehrsaufkommen bestand, scheint die neue Regelung mehr als flüssig und mit gefährlichen Einzelheiten erkauft zu sein.