Erdbeben
11.03.2024
Mit Auto und Motorrad durchs Naturschutzgebiet?
Landkreis Harburg plant neue Verordung zum Naturschutzgebiet.
Auf den Webseiten des Landkreises liegen die Entwürfe zur neuen Verordnung über das Naturschutzgebiet Brunsberg aus.
(ganz unten liegen die offiziellen Dokumente)
(ganz unten liegen die offiziellen Dokumente)
Freudige Überraschung: Das NSG wird von 60 auf 131 ha vergößert.
Auf denSeiten des LK wird festgestell:
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ergeben sich für das Gebiet strengere Regelungen als bisher.
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ergeben sich für das Gebiet strengere Regelungen als bisher.
Stimmt! Aber nur für Radfahrer, Pilze- und Blaubeersammler und Leute die 'nen Drachen steigen lassen wollen.
Bei näherem Durchlesen hingegen wird deutlich, dass man nach Vorstellungen des Landkreises in Zukunft das NSG bequem mit dem Kraftfahrzeug durchkreuzen soll.
Wo heute noch das Parken oder Autofahren verboten ist, soll das in Zukunft erlaubt werden.
Ausdrücklich weist die Naturschutzbehörde im Web darauf hin, dass sie die Landschaft "erfahrbar" machen will.
Ausdrücklich weist die Naturschutzbehörde im Web darauf hin, dass sie die Landschaft "erfahrbar" machen will.
So steht in der Begründung zum Entwurf:
Das Befahren des Gebietes sowie das Abstellen von Fahrzeugen, [...] ist [...] auf den dafür vorgesehenen, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Flächen erlaubt. Neben einer Beunruhigung im Gebiet sollen auf diese Weise Schäden an der Vegetation und Beeinträchtigungen der Lebensraumqualität verhindert werden.
Das Befahren des Gebietes sowie das Abstellen von Fahrzeugen, [...] ist [...] auf den dafür vorgesehenen, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Flächen erlaubt. Neben einer Beunruhigung im Gebiet sollen auf diese Weise Schäden an der Vegetation und Beeinträchtigungen der Lebensraumqualität verhindert werden.
Nun gibt es in dem Gebiet gar keine solche Straßen, Wege und Flächen.
Die Aufnahme in die Verordnung kann also nur bedeuten, dass man solche Verkehrsflächen schaffen will.
Die Aufnahme in die Verordnung kann also nur bedeuten, dass man solche Verkehrsflächen schaffen will.
Folgende Verbote sollen entfallen: 1. Anlegen von Straßen und Plätzen, 2. Kfz-Verkehr und Parken
Die neue Verordnung schützt also nicht mehr, sondern erlaubt mehr Störungen als die "veraltete" Regelung.
Alle, denen das im wahrsten Sinne des Wortes "stink", sollten das dem Landkeis bis zum 15.04.24 gut begründet mitteilen.
Der Ortsrat Sprötze hat seine Bedenken in interfraktionellen Sitzungen zusammengefasst. --> Download pdf
Formlos per Email an naturschutzgebiete@lkharburg.de
Formlos per Email an naturschutzgebiete@lkharburg.de